Rechtsprechung
   LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64304
LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,64304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2018 - 2 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,64304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 2 Sa 250/18 (https://dejure.org/2018,64304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,64304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 ArbGG, Art. 56 Abs. 9 i.V.m. Abs. 1 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Gießen, 22.11.2017 - 6 Ca 249/17
    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. November 2017 - Aktenzeichen 6 Ca 249/17 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. November 2017 - 6 Ca 249/17 (Bl. 211 bis 213-R d. A.) - Bezug genommen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen, Aktenzeichen - 6 Ca 249/17 -, vom 22. November 2017, abzuändern und festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß der Änderungskündigung vom 11. Juli 2017 sozial ungerechtfertigt oder die Änderungskündigung mit Schreiben der F Service - D Distribution Center vom 11. Juli 2017 aus anderen Gründen unwirksam ist.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. November 2017 - 6 Ca 249/17 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
    a) Gemäß Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) iVm. Abs. 1 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS (zuletzt geändert durch Änderungsabkommen vom 23. November 1994, BGBl. II S. 3710, 3712) sind bei den A Dienststellen iSd. Personalvertretungsgesetzes und im Sinne des Kündigungsrechts die einzelnen Verwaltungsstellen und Betriebe einer Truppe und eines zivilen Gefolges nach näherer Bestimmung durch die betreffende Truppe selbst ( vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2016 - 6 Sa 206/16 - Rn. 80, nach juris ).

    Etwas anderes könnte ausnahmsweise nur im Fall eines etwaigen Rechtsmissbrauchs gelten, beispielsweise wenn eine Dienststelle trotz entschiedener Auflösung bei nahezu unveränderter Organisation lediglich umbenannt würde ( so LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2016 - 6 Sa 206/16 - Rn. 81, nach juris ).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
    Wie ausgeführt, handelt sich nach Verlegung um ein und dieselbe Dienststelle der A, so dass Frau E als Personalleiterin der Dienststelle den allgemeinen Grundsätzen ( vgl. BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 20, nach juris ) folgend in diesem Fall zum wirksamen Kündigungsausspruch keine Originalvollmacht beifügen musste.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne weiteres übertragen ( vgl. BAG, Urteil vom 25.Oktober 2012 - Rn 51, nach juris; ebenfalls BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - Rn. 32, nach juris ).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
    Das von der Klägerin zuletzt mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 vorgelegte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 (Bl. 402 bis 405 d. A.) - betrifft einen anderen Sachverhalt, da es vorliegend um eine Verlegung und nicht um eine Auflösung der Dienststelle geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht